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   BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 68.86   

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https://dejure.org/1988,3626
BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 68.86 (https://dejure.org/1988,3626)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1988 - 8 C 68.86 (https://dejure.org/1988,3626)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1988 - 8 C 68.86 (https://dejure.org/1988,3626)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungsrecht - Trägereigenheim - Grundbucheintragung - Verfügungsberechtigter - Eigentumsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 778
  • NVwZ-RR 1988, 125 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 17.01.1986 - 8 C 90.83

    Öffentlich geförderter Wohnungsbau - Eigentumswohnung - Verfügungsberechtigung

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 68.86
    Der Erwerber eines öffentlich geförderten Trägereigenheims wird auch dann erst durch seine Eintragung in das Grundbuch Verfügungsberechtigter im Sinne des Wohnungsbindungsgesetzes, wenn bereits mit dem notariellen Kaufvertrag Nutzung, Lasten und Gefahren des Eigenheims auf ihn übergegangen sind und er die Stellung eines wirtschaftlichen Eigentümers erlangt hat (Fortführung der Rechtsprechung in dem Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 8 C 90.83 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG 1974 Nr. 7 S. 36 ).

    Wie der Senat in dem Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 8 C 90.83 - (Buchholz 454.32 § 25 WoBindG 1974 Nr. 7 S. 36 ) dargelegt hat, begründet selbst der Kaufvertrag über ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, aufgrund dessen künftig das Eigentum übertragen werden soll und bereits vorab die Wohnung zur Eigennutzung überlassen wird, (nur) ein "anderes Schuldverhältnis", das nach § 19 Abs. 2 WoBindG während des Zeitraumes von der Einräumung des unmittelbaren Besitzes bis zur Übertragung des Eigentums durch Eintragung des Käufers im Grundbuch wie ein Mietverhältnis zu behandeln ist.

    Das trifft nicht nur in sachenrechtlicher Hinsicht zu, sondern gilt gleichermaßen für den Bereich des Wohnungsbindungsgesetzes (vgl. Urteil vom 17. Januar 1986, a.a.O. S. 39 m. weit. Hinw.).

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 6.85

    Wohnungsbindung - Gesetzesverstöße - Geldleistungen

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 68.86
    Wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 6.85 - (Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 9 S. 3 ) im einzelnen dargelegt hat, mußte der Beklagte bei seiner Ermessenausübung die für die Leistungsbemessung wesentliche Situation auf dem Wohnungsmarkt, wie sie in der Differenz zwischen der Kostenmiete von Sozialwohnungen und der ortsüblichen Miete für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum zum Ausdruck kommt, berücksichtigen.

    In jedem Falle ist es ermessensfehlerhaft, daß die Wohnungsmarktsituation - in der Ebene sowohl der Verwaltungsvorschrift als auch der Ermessensausübung im Einzelfall - nicht geprüft worden ist (vgl. Urteil vom 26. Juni 1987, a.a.O. S. 10 ff.).

  • BGH, 07.05.1971 - V ZR 94/70

    Zur Rechtsnatur des Träger-Bewerber-Vertrages

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 68.86
    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf das in einem Träger-Bewerber-Vertrag begründete Nutzungsverhältnis eines Kaufeigenheimbewerbers in der Regel § 538 Abs. 2 BGB jedenfalls entsprechend anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1971 - V ZR 94/70 - FWW 1971, 298).
  • BFH, 11.12.1986 - V R 167/81

    Sozialwohnung - Wohnungsbindungsgesetz - Wohnberechtigte Person -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 68.86
    Diese Vorschrift stellt klar, daß der Verfügungsberechtigte sich zwar bei der Erfüllung seiner wohnungsbindungsrechtlichen Pflichten eines Beauftragten bedienen darf, einem Dritten aber insoweit keine vertraglichen Rechte einräumen kann, die über die eines Beauftragten hinausgehen (vgl. BFH. Urteile vom 22. Dezember 1983 - V R 35/73 - BFHE 140, 379 und vom 11. Dezember 1986 - V R 167/81 - BFHE 148, 551 ).
  • BFH, 22.12.1983 - V R 35/73

    Vorsteuerabzug - Ausgelagerter Umsatz - Vermietung - Mittelsperson -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 68.86
    Diese Vorschrift stellt klar, daß der Verfügungsberechtigte sich zwar bei der Erfüllung seiner wohnungsbindungsrechtlichen Pflichten eines Beauftragten bedienen darf, einem Dritten aber insoweit keine vertraglichen Rechte einräumen kann, die über die eines Beauftragten hinausgehen (vgl. BFH. Urteile vom 22. Dezember 1983 - V R 35/73 - BFHE 140, 379 und vom 11. Dezember 1986 - V R 167/81 - BFHE 148, 551 ).
  • Drs-Bund, 25.06.1973 - BT-Drs 7/855
    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 68.86
    Da der Gesetzeszweck des § 19 Abs. 3 WoBindG darin besteht, dem Verfügungsberechtigten alle diejenigen Personen gleichzustellen, die an seiner Stelle handeln (vgl. die amtliche Begründung, BT-Drucks. 7/855, S. 15), namentlich die öffentlich geförderte Wohnung Dritten zum Gebrauch überlassen, ist der Begriff des Beauftragten im Sinne des § 19 Abs. 3 WoBindG weit auszulegen.
  • BFH, 26.01.1970 - IV R 144/66

    Steuerliche Beurteilung - Leasing-Verträge - Bewegliche Wirtschaftsgüter -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 68.86
    Zwar ist das "wirtschaftliche Eigentum" nach der vom Oberverwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dadurch gekennzeichnet, daß der sachenrechtliche Eigentümer im Regelfall dauernd von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut - hier also die Wohnung - wirtschaftlich ausgeschlossen ist, so daß ein eigentumsrechtlicher Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (vgl. BFH, Urteile vom 26. Januar 1970 - IV R 144/66 - BFHE 97, 466 ; vom 16. Oktober 1984 - IX R 71/84 - BFHE 142, 443 und vom 30. November 1984 - III R 121/83 - BFHE 143, 472 ).
  • BFH, 30.11.1984 - III R 121/83

    Stellplätze in Doppelstockgaragen als selbständige wirtschaftliche Einheit i. S.

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 68.86
    Zwar ist das "wirtschaftliche Eigentum" nach der vom Oberverwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dadurch gekennzeichnet, daß der sachenrechtliche Eigentümer im Regelfall dauernd von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut - hier also die Wohnung - wirtschaftlich ausgeschlossen ist, so daß ein eigentumsrechtlicher Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (vgl. BFH, Urteile vom 26. Januar 1970 - IV R 144/66 - BFHE 97, 466 ; vom 16. Oktober 1984 - IX R 71/84 - BFHE 142, 443 und vom 30. November 1984 - III R 121/83 - BFHE 143, 472 ).
  • BFH, 15.03.1973 - VIII R 90/70

    Käufer eines Eigenheims - Erhöhte AfA - Wirtschaftlicher Ersterwerber -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 68.86
    Denn bei Grundstückskäufen wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wirtschaftliches Eigentum im allgemeinen in dem Zeitpunkt erlangt, in dem Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten auf den Käufer übergehen (vgl. BFH, Urteile vom 15. März 1973 - VIII R 90/70 - BFHE 109, 254 und vom 10. April 1973 - VIII R 157/72 - BFHE 109, 263 jeweils m. weit. Nachw.).
  • BFH, 16.10.1984 - IX R 71/84

    Werbungskosten bei Errichtung eines Einfamilienhauses auf einem den Kindern

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 68.86
    Zwar ist das "wirtschaftliche Eigentum" nach der vom Oberverwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dadurch gekennzeichnet, daß der sachenrechtliche Eigentümer im Regelfall dauernd von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut - hier also die Wohnung - wirtschaftlich ausgeschlossen ist, so daß ein eigentumsrechtlicher Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (vgl. BFH, Urteile vom 26. Januar 1970 - IV R 144/66 - BFHE 97, 466 ; vom 16. Oktober 1984 - IX R 71/84 - BFHE 142, 443 und vom 30. November 1984 - III R 121/83 - BFHE 143, 472 ).
  • BFH, 10.04.1973 - VIII R 157/72

    Erhöhte AfA - Wirtschaftliches Eigentum - Eigenheim - Schriftlicher Vorvertrag -

  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 74.80

    Gewährung eines Darlehens aus öffentlichen Mitteln zur Schaffung von Wohnungen -

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